Alle Eltern des Kindergartens werden mit der Aufnahme ihres Kindes Mitglied im Trägerverein.
Die Erzieherinnen werden mit der Anstellung in der Einrichtung ebenfalls Mitglied des Vereins.
Die Eltern bilden als Mitglieder des Vereins die Basis unseres Elterninitiativkindergartens. Ohne ihr kontinuierliches Mitwirken in organisatorischen und individuellen waldorfpädadagogischen Belangen, gäbe es kein Fortbestehen des Kindergartens.
a) Vorstand
Der Vorstand wird jährlich während der Mitgliederversammlung von den Mitgliedern gewählt und vertritt als verantwortliches Leitungs- und Vertretungsorgan den Trägerverein durch die gewählten Mitglieder sowohl im gerichtlichen wie außergerichtlichen Kontext. Es werden fünf bis acht Vorstandsmitglieder gewählt. Die Aufgaben des Vorstandes beinhalten alle rechtlichen und wirtschaftlichen Belange des Kindergartens. Um diese Aufgaben wahrzunehmen, trifft er sich monatlich. Die Vorstandsmitglieder übernehmen unterschiedliche Aufgabenbereiche, wie z.B. Finanzen, Personal, Lohn- und Verwaltung, Versicherungen und sind Ansprechpartner für Behörden und sonstige Institutionen, die in Zusammenhang mit der Existenz des Kindergartens stehen.
b) Elternrat
Die Elternschaft wählt aus jeder Gruppe je zwei Elternvertreter, diese bilden den Elternrat.
Er hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger des Kindergartens und den pädagogischen Fachkräften zu fördern und das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben.
Der Elternrat arbeitet mit dem Träger und dem pädagogischen Personal vertrauensvoll zusammen und steht den Eltern als vertraute Personen für Fragen und Probleme zur Seite.
Er ist vom Träger über alle wesentlichen Fragen, die die Einrichtung betreffen, zu informieren.
Er stellt die Verbindung zwischen den Eltern, den Erzieherinnen und dem Vorstand dar. In problematischen Situationen hat er eine vermittelnde Funktion. Weiterhin unterstützt der Elternrat in unserem Kindergarten das Team bei der Organisation von Festen, organisiert den Großelternnachmittag und begrüßt die neuen Eltern und Kinder mit einem Kennenlernnachmittag.
c) Pädagogisches Personal
Die Aufgabe der Erzieher*innen ist die Umsetzung der Waldorfpädagogik im Kindergarten. Die Erzieherinnen sind für alle pädagogischen und konzeptionellen Belange des Kindergartens in Absprache und Zusammenarbeit mit dem Vorstand zuständig und arbeiten eng mit Vorstand und Elternrat zusammen. Sie unterstützen die Elternschaft in Erziehungs- sowie in Trägerschaftsfragen.
d) Kindergartenrat
Der Kindergartenrat ist durch die Trägervertreter, die gewählten Elternratsvertreter und das pädagogische Personal paritätisch besetzt.
Seine Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung. Der Rat der Kindertageseinrichtung muss laut KiBiz mindestens einmal jährlich tagen. Bei uns tagt er drei bis viermal im Jahr.
Betreuungsverträge:
Es besteht die Wahl folgender Betreuungsverträge
- 25 Std. (7 bis 12 Uhr)
- 35 Std. (7 bis 14 Uhr)
- 45 Std. (7 bis 16 Uhr)